14 Sa 410/08•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2008-08-04, 14 Sa 410/08
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2008-08-04, 14 Sa 410/08
14 Sa 410/08Arbeitsgericht04.08.2008
Regest
§ 8a ATG regelt - weitergehend als zuvor § 7 d SGB IV - Verpflichtungen des Arbeitgebers im Zusammenhang mit der Insolvenzsicherung von Wertguthaben aus einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis. Die Vorschrift ist aber keine Schutznorm im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB, die bei fehlender Insolvenzsicherung eine persönliche Haftung des Geschäftsführers einer GmbH begründen kann.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 14 Sa 410/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-08-04
Aktenzeichen: 14 Sa 410/08
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2008:0804.14SA410.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Kammer
Normen: § 8a ATG, § 823 Abs. 2 BGB
Leitsätze
§ 8a ATG regelt - weitergehend als zuvor § 7 d SGB IV - Verpflichtungen des Arbeitgebers im Zusammenhang mit der Insolvenzsicherung von Wertguthaben aus einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis. Die Vorschrift ist aber keine Schutznorm im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB, die bei fehlender Insolvenzsicherung eine persönliche Haftung des Geschäftsführers einer GmbH begründen kann.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeits-gerichts Wuppertal - Gerichtstag Velbert - vom 29.11.2007 - 1 Ca 1796/07 v - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten des Streithelfers der Beklagten werden dem Kläger auferlegt. Die Kosten der Streithelferin des Klägers hat diese selbst zu tragen.
Die Revision wird für den Kläger zugelassen.
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