Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2008-06-19, 11 Sa 275/08

11 Sa 275/08Arbeitsgericht19.06.2008

Regest

Das in der Protokollerklärung zur Entgeltgruppe III in § 16 lit. c des Tarifvertrages für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-Ärzte/VKA) aufgenommene Kriterium "vom Arbeitgeber ausdrücklich übertragen" bedeutet für die Übertragung der medizinischen Verantwortung für selbstständige Teil- oder Funktionsbereiche der Klinik bzw. Abteilung im Sinne der Entgeltgruppe III des § 16 lit c TV-Ärzte/VKA einen diesbezüglichen Entscheidungsvorbehalt zu Gunsten des Krankenhausträgers. Fehlt eine solche ausdrückliche Entscheidung, kann der Facharzt keine Vergütung nach der Entgeltgruppe III des § 16 lit. c TV-Ärzte/VKA verlangen (im Anschluss an LAG Düsseldorf 21.02.2008 - 15 Sa 1617/07 - juris).

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 11 Sa 275/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-06-19

Aktenzeichen: 11 Sa 275/08

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2008:0619.11SA275.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Kammer

Normen: Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-Ärzte/VKA), § 16 c.

Leitsätze

Das in der Protokollerklärung zur Entgeltgruppe III in § 16 lit. c des Tarifvertrages für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-Ärzte/VKA) aufgenommene Kriterium "vom Arbeitgeber ausdrücklich übertragen" bedeutet für die Übertragung der medizinischen Verantwortung für selbstständige Teil- oder Funktionsbereiche der Klinik bzw. Abteilung im Sinne der Entgeltgruppe III des § 16 lit c TV-Ärzte/VKA einen diesbezüglichen Entscheidungsvorbehalt zu Gunsten des Krankenhausträgers. Fehlt eine solche ausdrückliche Entscheidung, kann der Facharzt keine Vergütung nach der Entgeltgruppe III des § 16 lit. c TV-Ärzte/VKA verlangen (im Anschluss an LAG Düsseldorf 21.02.2008 - 15 Sa 1617/07 - juris).

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Krefeld vom 19.12.2007 - 3 Ca 2215/07 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird für den Kläger zugelassen.

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