Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2008-06-13, 10 Sa 449/08

10 Sa 449/08Arbeitsgericht13.06.2008

Regest

Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gemäß § 3 Abs. 1 EFZG besteht auch für Arbeitsunfähigkeit, die durch eine künstliche Befruchtung bedingt ist. Das gilt jedenfalls für Behandlungen, die aufgrund eines von der Krankenkasse genehmigten Behandlungsplans im Sinne des § 27 a SGB V erfolgt sind.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 10 Sa 449/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-06-13

Aktenzeichen: 10 Sa 449/08

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2008:0613.10SA449.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Kammer

Normen: § 3 Abs. 1 EFZG, § 27 a SGB V

Leitsätze

Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gemäß § 3 Abs. 1 EFZG besteht auch für Arbeitsunfähigkeit, die durch eine künstliche Befruchtung bedingt ist. Das gilt jedenfalls für Behandlungen, die aufgrund eines von der Krankenkasse genehmigten Behandlungsplans im Sinne des § 27 a SGB V erfolgt sind.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 17.01.2008 - Az.: 1 Ca 1805/07 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

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