10 Sa 449/08•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2008-06-13, 10 Sa 449/08
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2008-06-13, 10 Sa 449/08
10 Sa 449/08Arbeitsgericht13.06.2008
Regest
Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gemäß § 3 Abs. 1 EFZG besteht auch für Arbeitsunfähigkeit, die durch eine künstliche Befruchtung bedingt ist. Das gilt jedenfalls für Behandlungen, die aufgrund eines von der Krankenkasse genehmigten Behandlungsplans im Sinne des § 27 a SGB V erfolgt sind.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 10 Sa 449/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-06-13
Aktenzeichen: 10 Sa 449/08
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2008:0613.10SA449.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: § 3 Abs. 1 EFZG, § 27 a SGB V
Leitsätze
Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gemäß § 3 Abs. 1 EFZG besteht auch für Arbeitsunfähigkeit, die durch eine künstliche Befruchtung bedingt ist. Das gilt jedenfalls für Behandlungen, die aufgrund eines von der Krankenkasse genehmigten Behandlungsplans im Sinne des § 27 a SGB V erfolgt sind.
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 17.01.2008 - Az.: 1 Ca 1805/07 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
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