11 Sa 287/08•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2008-06-12, 11 Sa 287/08
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2008-06-12, 11 Sa 287/08
11 Sa 287/08Arbeitsgericht12.06.2008
Regest
Ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes kann vergütungsrechtliche Bestimmungen durch Erlasse regeln und dabei ohne Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz die Höhe der Vergütung von einer bestimmten Tätigkeit und vom Vorliegen bestimmter subjektiver, in der Person des Angestellten liegender Voraussetzungen abhängig machen (BAG 06.08.1997 - 2 AZR 638/96 - AP Nr. 61 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAG 17.04.2003 - 8 AZR 273/02 - EzBAT §§ 22, 23 BAT M. Nr. 114).
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 11 Sa 287/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-06-12
Aktenzeichen: 11 Sa 287/08
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2008:0612.11SA287.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer
Normen: BAT Vergr. IV a, V b BAT; sog. Erfüller- und Nichterfüllererlass NRW
Leitsätze
Ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes kann vergütungsrechtliche Bestimmungen durch Erlasse regeln und dabei ohne Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz die Höhe der Vergütung von einer bestimmten Tätigkeit und vom Vorliegen bestimmter subjektiver, in der Person des Angestellten liegender Voraussetzungen abhängig machen (BAG 06.08.1997 - 2 AZR 638/96 - AP Nr. 61 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAG 17.04.2003 - 8 AZR 273/02 - EzBAT §§ 22, 23 BAT M. Nr. 114).
Tenor
Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 08.01.2008 - 7 Ca 3096/07 - abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Die Revision wird für den Kläger zugelassen.
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