6 Ta 200/08•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2008-05-14, 6 Ta 200/08
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2008-05-14, 6 Ta 200/08
6 Ta 200/08Arbeitsgericht14.05.2008
Regest
Bei Anträgen des Betriebsrates gem. § 101 Satz 1 BetrVG auf Aufhebung der Einstellung einer großen Anzahl von Leiharbeitnehmern ist regelmäßig 1/3 des Wertes einer Einzelmaßnahme festzusetzen, wenn es sich um Parallelverfahren handelt.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 6 Ta 200/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-05-14
Aktenzeichen: 6 Ta 200/08
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2008:0514.6TA200.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: § 23 III S. 2 RVG; §§ 99 IV, 101 S. 1 BetrVG
Leitsätze
Bei Anträgen des Betriebsrates gem. § 101 Satz 1 BetrVG auf Aufhebung der Einstellung einer großen Anzahl von Leiharbeitnehmern ist regelmäßig 1/3 des Wertes einer Einzelmaßnahme festzusetzen, wenn es sich um Parallelverfahren handelt.
Tenor
Die Beschwerde der Rechtsanwälte Burgmer u. a. gegen den Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 10.03.2008 wird zurückgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
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