13 Sa 1910/07•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2008-04-24, 13 Sa 1910/07
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2008-04-24, 13 Sa 1910/07
13 Sa 1910/07Arbeitsgericht24.04.2008
Regest
Medizinische Verantwortung allein für eigenes ärztliches Handeln erfüllt die Voraussetzungen der Entgeltgruppe III des § 16 TV-Ärzte/VKA nicht. Bei einer Tätigkeit im Bereich der Patientenbehandlung im engeren Sinn bedarf es grundsätzlich der Übertragung von medizinischer Verantwortung auch für fremdes fachärztliches Tun.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 13 Sa 1910/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-04-24
Aktenzeichen: 13 Sa 1910/07
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2008:0424.13SA1910.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Kammer
Normen: § 16 TV-Ärzte/VKA
Leitsätze
Medizinische Verantwortung allein für eigenes ärztliches Handeln erfüllt die Voraussetzungen der Entgeltgruppe III des § 16 TV-Ärzte/VKA nicht. Bei einer Tätigkeit im Bereich der Patientenbehandlung im engeren Sinn bedarf es grundsätzlich der Übertragung von medizinischer Verantwortung auch für fremdes fachärztliches Tun.
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Krefeld vom 18.10.2007 - 1 Ca 2000/07 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
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