Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2008-04-24, 13 Sa 1910/07

13 Sa 1910/07Arbeitsgericht24.04.2008

Regest

Medizinische Verantwortung allein für eigenes ärztliches Handeln erfüllt die Voraussetzungen der Entgeltgruppe III des § 16 TV-Ärzte/VKA nicht. Bei einer Tätigkeit im Bereich der Patientenbehandlung im engeren Sinn bedarf es grundsätzlich der Übertragung von medizinischer Verantwortung auch für fremdes fachärztliches Tun.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 13 Sa 1910/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-04-24

Aktenzeichen: 13 Sa 1910/07

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2008:0424.13SA1910.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Kammer

Normen: § 16 TV-Ärzte/VKA

Leitsätze

Medizinische Verantwortung allein für eigenes ärztliches Handeln erfüllt die Voraussetzungen der Entgeltgruppe III des § 16 TV-Ärzte/VKA nicht. Bei einer Tätigkeit im Bereich der Patientenbehandlung im engeren Sinn bedarf es grundsätzlich der Übertragung von medizinischer Verantwortung auch für fremdes fachärztliches Tun.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Krefeld vom 18.10.2007 - 1 Ca 2000/07 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

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