Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2008-04-16, 12 Sa 2180/07

12 Sa 2180/07Arbeitsgericht16.04.2008

Regest

Zur Frage der Wirksamkeit einer Bonusregelung, die zur Auszahlungsvoraussetzung ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis zu Ende des Geschäftsjahres erhebt, in dem Fall, dass der Mitarbeiter vier Wochen vor Ende des Geschäftsjahres verstirbt.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 Sa 2180/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-04-16

Aktenzeichen: 12 Sa 2180/07

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2008:0416.12SA2180.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Kammer

Normen: §§ 157, 307, 315, 316, 611, 1922 BGB

Leitsätze

Zur Frage der Wirksamkeit einer Bonusregelung, die zur Auszahlungsvoraussetzung ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis zu Ende des Geschäftsjahres erhebt, in dem Fall, dass der Mitarbeiter vier Wochen vor Ende des Geschäftsjahres verstirbt.

Tenor

Unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten gegen das Teil-Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 25.09.2007 wird der Tenor wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Auskunft über die Höhe des Erfolgsbonusses des verstorbenen Mitarbeiters I. N., letzte Wohnanschrift C. Straße 237 a, L., für das Geschäftsjahr 2005 zu erteilen.

Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

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