3 Ta 93/08•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2008-03-18, 3 Ta 93/08
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2008-03-18, 3 Ta 93/08
3 Ta 93/08Arbeitsgericht18.03.2008
Regest
kein Leitsatz vorhanden
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 3 Ta 93/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-03-18
Aktenzeichen: 3 Ta 93/08
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2008:0318.3TA93.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kammer
Normen: ohne
Leitsätze
kein Leitsatz vorhanden
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Staatskasse wird der Prozesskostenhilfebeschluss des Arbeitsgerichts Solingen vom 13.04.2007 abgeändert.
Die Klägerin wird mit monatlichen Raten von 30,-- € an den Kosten des Verfahrens beteiligt.
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