Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2008-01-29, 8 TaBV 64/07

8 TaBV 64/07Arbeitsgericht29.01.2008

Regest

Die gleichmäßige Absenkung der Eingangsvergütung für neu eingestellte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unterliegt nicht dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates und kann deshalb nicht die Verweigerung der Zustimmung zur geplanten Eingruppierung rechtfertigen (wie LAG Hamm - Beschluss vom 17.08.07 - 13 TaBV 10/07 -).

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 8 TaBV 64/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-01-29

Aktenzeichen: 8 TaBV 64/07

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2008:0129.8TABV64.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Kammer

Normen: § 99 (2) Nr. 1 und 4 i. Verb. mit § 87 (1) Nr. 10 BetrVG

Leitsätze

Die gleichmäßige Absenkung der Eingangsvergütung für neu eingestellte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unterliegt nicht dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates und kann deshalb nicht die Verweigerung der Zustimmung zur geplanten Eingruppierung rechtfertigen (wie LAG Hamm - Beschluss vom 17.08.07 - 13 TaBV 10/07 -).

Tenor

Die Beschwerde des Betriebsrates gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Wesel vom 21.06.2007 - 5 BV 20/07 - wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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