8 TaBV 64/07•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2008-01-29, 8 TaBV 64/07
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2008-01-29, 8 TaBV 64/07
8 TaBV 64/07Arbeitsgericht29.01.2008
Regest
Die gleichmäßige Absenkung der Eingangsvergütung für neu eingestellte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unterliegt nicht dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates und kann deshalb nicht die Verweigerung der Zustimmung zur geplanten Eingruppierung rechtfertigen (wie LAG Hamm - Beschluss vom 17.08.07 - 13 TaBV 10/07 -).
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 8 TaBV 64/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-01-29
Aktenzeichen: 8 TaBV 64/07
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2008:0129.8TABV64.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Kammer
Normen: § 99 (2) Nr. 1 und 4 i. Verb. mit § 87 (1) Nr. 10 BetrVG
Leitsätze
Die gleichmäßige Absenkung der Eingangsvergütung für neu eingestellte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unterliegt nicht dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates und kann deshalb nicht die Verweigerung der Zustimmung zur geplanten Eingruppierung rechtfertigen (wie LAG Hamm - Beschluss vom 17.08.07 - 13 TaBV 10/07 -).
Tenor
Die Beschwerde des Betriebsrates gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Wesel vom 21.06.2007 - 5 BV 20/07 - wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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