13 Sa 1988/07•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2008-01-17, 13 Sa 1988/07
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2008-01-17, 13 Sa 1988/07
13 Sa 1988/07Arbeitsgericht17.01.2008
Regest
1. Ermächtigt die Teilungserklärung einer Wohnungseigentümergemeinschaft die Verwaltung, einen Hausmeister "anzustellen", so ist sie auch zur Kündigung eines solchen Arbeitsverhältnisses bevollmächtigt. 2. Eine Rüge fehlender Vollmacht (§ 180 BGB) ist unverzüglich zu erheben. Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn die Rüge nicht unmittelbar gegenüber dem Vertreter oder dem Vertretenen erfolgt, sondern lediglich in der Klageschrift, und dieser "Umweg" zu einer Verzögerung von fünf Tagen führt. 3. Der seitens des Prozessbevollmächtigten der beklagten Arbeitgeberin gestellte Klageabweisungsantrag stellt idR eine Genehmigung der erklärten Kündigung dar.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 13 Sa 1988/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-01-17
Aktenzeichen: 13 Sa 1988/07
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2008:0117.13SA1988.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Kammer
Normen: § 180 BGB; § 177 BGB
Leitsätze
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Ermächtigt die Teilungserklärung einer Wohnungseigentümergemeinschaft die Verwaltung, einen Hausmeister "anzustellen", so ist sie auch zur Kündigung eines solchen Arbeitsverhältnisses bevollmächtigt.
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Eine Rüge fehlender Vollmacht (§ 180 BGB) ist unverzüglich zu erheben. Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn die Rüge nicht unmittelbar gegenüber dem Vertreter oder dem Vertretenen erfolgt, sondern lediglich in der Klageschrift, und dieser "Umweg" zu einer Verzögerung von fünf Tagen führt.
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Der seitens des Prozessbevollmächtigten der beklagten Arbeitgeberin gestellte Klageabweisungsantrag stellt idR eine Genehmigung der erklärten Kündigung dar.
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 18. Oktober 2007 - 4 Ca 2557/07 - abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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