3 Sa 30/07•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2007-03-20, 3 Sa 30/07
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2007-03-20, 3 Sa 30/07
3 Sa 30/07Arbeitsgericht20.03.2007
Regest
§ 8 Abs. 1 Ziffer 5 MTV Chem. Industrie gewährt bei stationärer Unterbringung der Ehefrau des Arbeitnehmers dann keinen Anspruch auf bezahlte Freistellung, wenn dieser zur Versorgung minderjähriger Kinder stellvertretend den Haushalt führt. Insoweit liegt keine "Anwesenheit des Arbeitnehmers zur vorläufigen Sicherung der Pflege" i.S.d. Tarifbestimmung vor.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 3 Sa 30/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-03-20
Aktenzeichen: 3 Sa 30/07
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2007:0320.3SA30.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Normen: § 8 Abs. 1 Ziffer. 5 MTV Chemische Industrie
Leitsätze
§ 8 Abs. 1 Ziffer 5 MTV Chem. Industrie gewährt bei stationärer Unterbringung der Ehefrau des Arbeitnehmers dann keinen Anspruch auf bezahlte Freistellung, wenn dieser zur Versorgung minderjähriger Kinder stellvertretend den Haushalt führt. Insoweit liegt keine "Anwesenheit des Arbeitnehmers zur vorläufigen Sicherung der Pflege" i.S.d. Tarifbestimmung vor.
Tenor
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Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Krefeld vom 04.12.2006 5 Ca 2449/06 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
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Die Revision wird zugelassen.
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Streitwert: 218,18 .
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