Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2007-03-20, 3 Sa 30/07

3 Sa 30/07Arbeitsgericht20.03.2007

Regest

§ 8 Abs. 1 Ziffer 5 MTV Chem. Industrie gewährt bei stationärer Unterbringung der Ehefrau des Arbeitnehmers dann keinen Anspruch auf bezahlte Freistellung, wenn dieser zur Versorgung minderjähriger Kinder stellvertretend den Haushalt führt. Insoweit liegt keine "Anwesenheit des Arbeitnehmers zur vorläufigen Sicherung der Pflege" i.S.d. Tarifbestimmung vor.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 3 Sa 30/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-03-20

Aktenzeichen: 3 Sa 30/07

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2007:0320.3SA30.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Normen: § 8 Abs. 1 Ziffer. 5 MTV Chemische Industrie

Leitsätze

§ 8 Abs. 1 Ziffer 5 MTV Chem. Industrie gewährt bei stationärer Unterbringung der Ehefrau des Arbeitnehmers dann keinen Anspruch auf bezahlte Freistellung, wenn dieser zur Versorgung minderjähriger Kinder stellvertretend den Haushalt führt. Insoweit liegt keine "Anwesenheit des Arbeitnehmers zur vorläufigen Sicherung der Pflege" i.S.d. Tarifbestimmung vor.

Tenor

  1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Krefeld vom 04.12.2006 5 Ca 2449/06 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

  2. Die Revision wird zugelassen.

  3. Streitwert: 218,18 €.

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