12 Sa 306/07•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2007-03-20, 12 Sa 306/07
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2007-03-20, 12 Sa 306/07
12 Sa 306/07Arbeitsgericht20.03.2007
Regest
Auf das "Rückwirkungsverbot" kann sich nicht berufen, wer im Vertrauen auf den Bestand der bisherigen Rechtslage während des Rückwirkungszeitraums weder Dispositionen eingegangen ist noch solche unterlassen hat.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 Sa 306/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-03-20
Aktenzeichen: 12 Sa 306/07
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2007:0320.12SA306.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: § 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG i.d.F.d. StÄndG 2003 v. 15.12.2003, § 63 EStG, § 29 B Abs. 3 BAT
Leitsätze
Auf das "Rückwirkungsverbot" kann sich nicht berufen, wer im Vertrauen auf den Bestand der bisherigen Rechtslage während des Rückwirkungszeitraums weder Dispositionen eingegangen ist noch solche unterlassen hat.
Tenor
Unter teilweiser Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 25.05.2004 wird die Klage hinsichtlich des Klageantrags zu 7) abgewiesen. Im übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 1/11 und die Beklagte zu 10/11.
Die Revision wird hinsichtlich der Abweisung des Klageantrages zu 7) zugelassen. Im übrigen wird die Revision nicht zugelassen.
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