Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2007-03-15, 11 Sa 1364/06

11 Sa 1364/06Arbeitsgericht15.03.2007

Regest

1. Als "Monatsentgelt" im Sinne des § 5 Buchst. d des Sozialplans ist das laut Abrechnung im Kalenderjahr an den Arbeitnehmer gezahlte Entgelt nebst Bonus für das Vorjahr zu berücksichtigen. 2. Ausweislich der getroffenen Regelung zum sog. "Payment of the Annual Bonus" ist der Anspruch auf den Jahresbonus gemäß § 611 Abs. 1 BGB erst verdienst bzw. erzielt im Sinne von § 5 Buchst. d des Sozialplans, wenn der Arbeitnehmer nicht nur im Bezugsjahr seine Arbeitsleistung tatsächlich erbracht hat, sondern auch noch im Folgejahr für drei Monate betriebstreu ist.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 11 Sa 1364/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-03-15

Aktenzeichen: 11 Sa 1364/06

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2007:0315.11SA1364.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Kammer

Normen: § 112 Abs. 1 S. 3 BetrVG, § 611 Abs. 1 BG

Leitsätze

  1. Als "Monatsentgelt" im Sinne des § 5 Buchst. d des Sozialplans ist das laut Abrechnung im Kalenderjahr an den Arbeitnehmer gezahlte Entgelt nebst Bonus für das Vorjahr zu berücksichtigen.

  2. Ausweislich der getroffenen Regelung zum sog. "Payment of the Annual Bonus" ist der Anspruch auf den Jahresbonus gemäß § 611 Abs. 1 BGB erst verdienst bzw. erzielt im Sinne von § 5 Buchst. d des Sozialplans, wenn der Arbeitnehmer nicht nur im Bezugsjahr seine Arbeitsleistung tatsächlich erbracht hat, sondern auch noch im Folgejahr für drei Monate betriebstreu ist.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 15.11.2006 - 15 Ca 5371/06 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.

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