Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2007-02-28, 12 TaBV 117/06

12 TaBV 117/06Arbeitsgericht28.02.2007

Regest

Kurze Inhaltsangabe: Die Betriebsparteien streiten über die Höhe eines Sonderfonds, der im Zusammenhang mit einem Sozialplan errichtet und nach vom Betriebsrat festzulegenden Kriterien zu verteilen ist. Nach der Betriebsvereinbarung wird der Fonds durch "aus dem Sozialplan resultierende Abfindungszahlungen" vermindert. Die Arbeitgeberin will ebenfalls Abfindungen, zu deren Zahlung sie gemäß § 75 BetrVG i.V.m. dem Sozialplan verurteilt worden ist, in Abzug bringen. Dem widersetzt sich der Betriebsrat.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 TaBV 117/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-02-28

Aktenzeichen: 12 TaBV 117/06

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2007:0228.12TABV117.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Kammer

Normen: § 112, § 87, § 75 BetrVG

Leitsätze

Kurze Inhaltsangabe:

Die Betriebsparteien streiten über die Höhe eines Sonderfonds, der im Zusammenhang mit einem Sozialplan errichtet und nach vom Betriebsrat festzulegenden Kriterien zu verteilen ist. Nach der Betriebsvereinbarung wird der Fonds durch "aus dem Sozialplan resultierende Abfindungszahlungen" vermindert. Die Arbeitgeberin will ebenfalls Abfindungen, zu deren Zahlung sie gemäß § 75 BetrVG i.V.m. dem Sozialplan verurteilt worden ist, in Abzug bringen. Dem widersetzt sich der Betriebsrat.

Tenor

Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 17.10.2006 wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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