3 Sa 1225/06•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2007-01-30, 3 Sa 1225/06
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2007-01-30, 3 Sa 1225/06
3 Sa 1225/06Arbeitsgericht30.01.2007
Regest
Dem Arbeitnehmer steht in Ermangelung anderweitiger Vereinbarung kein Aufwendungsersatzanspruch entsprd. § 670 BGB für den Erwerb einer sog. Fahrerkarte für den digitalen Fahrtenschreiber i.S.d. VO (EG) Nr. 561/2006 v. 15.03.2006 zu. Deren Beschaffung ist - vergleichbar der Erteilung einer Fahrerlaubnis - der Sphäre des Arbeitnehmers zuzuordnen.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 3 Sa 1225/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-01-30
Aktenzeichen: 3 Sa 1225/06
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2007:0130.3SA1225.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Normen: § 670 BGB; VO (EG) 561/2006 v. 15.03.2006
Leitsätze
Dem Arbeitnehmer steht in Ermangelung anderweitiger Vereinbarung kein Aufwendungsersatzanspruch entsprd. § 670 BGB für den Erwerb einer sog. Fahrerkarte für den digitalen Fahrtenschreiber i.S.d. VO (EG) Nr. 561/2006 v. 15.03.2006 zu. Deren Beschaffung ist - vergleichbar der Erteilung einer Fahrerlaubnis - der Sphäre des Arbeitnehmers zuzuordnen.
Tenor
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Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wesel vom 11.10.2006 3 Ca 1018/06 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
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Die Revision wird zugelassen.
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Streitwert: 58,-- .
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