Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2007-01-26, 17 TaBV 109/06

17 TaBV 109/06Arbeitsgericht26.01.2007

Regest

Der Betriebsrat des Entleiherbetriebes hat bei der Eingruppierung der dort eingesetzten Leiharbeitnehmer kein Mitbestimmungsrecht nach § 99 BetrVG i.V.m. § 14 Abs. 3 AÜG.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 17 TaBV 109/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-01-26

Aktenzeichen: 17 TaBV 109/06

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2007:0126.17TABV109.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 17. Kammer

Normen: § 99 BetrVG; § 14 AÜG

Leitsätze

Der Betriebsrat des Entleiherbetriebes hat bei der Eingruppierung der dort eingesetzten Leiharbeitnehmer kein Mitbestimmungsrecht nach § 99 BetrVG i.V.m. § 14 Abs. 3 AÜG.

Tenor

I. Die Beschwerde des Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss

des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 12.09.2006 Az.: 7 BV

53/06 wird zurückgewiesen.

II. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.