10 Sa 1082/06•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2007-01-12, 10 Sa 1082/06
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2007-01-12, 10 Sa 1082/06
10 Sa 1082/06Arbeitsgericht12.01.2007
Regest
1. Bei der gemäß § 7 Abs. 2 ERA-ETV durch freiwillige Betriebsvereinbarung einzuführenden paritätischen Kommission handelt es sich nicht um eine Schiedsgutachterstelle nach § 101 ArbGG bzw. des § 317 BGB. Der Beschäftigte kann uneingeschränkt das Arbeitsgericht anrufen, wenn er meint, unzutreffend eingruppiert zu sein. 2. Zur Bewertung nach dem ERA.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 10 Sa 1082/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-01-12
Aktenzeichen: 10 Sa 1082/06
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2007:0112.10SA1082.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: § 7 Abs. 2 ERA-ETV NRW
Leitsätze
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Bei der gemäß § 7 Abs. 2 ERA-ETV durch freiwillige Betriebsvereinbarung einzuführenden paritätischen Kommission handelt es sich nicht um eine Schiedsgutachterstelle nach § 101 ArbGG bzw. des § 317 BGB. Der Beschäftigte kann uneingeschränkt das Arbeitsgericht anrufen, wenn er meint, unzutreffend eingruppiert zu sein.
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Zur Bewertung nach dem ERA.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts
Wuppertal vom 26.07.2006 6 Ca 881/06 wird kostenfällig zu-
rückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
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