Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2007-01-12, 10 Sa 1082/06

10 Sa 1082/06Arbeitsgericht12.01.2007

Regest

1. Bei der gemäß § 7 Abs. 2 ERA-ETV durch freiwillige Betriebsvereinbarung einzuführenden paritätischen Kommission handelt es sich nicht um eine Schiedsgutachterstelle nach § 101 ArbGG bzw. des § 317 BGB. Der Beschäftigte kann uneingeschränkt das Arbeitsgericht anrufen, wenn er meint, unzutreffend eingruppiert zu sein. 2. Zur Bewertung nach dem ERA.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 10 Sa 1082/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-01-12

Aktenzeichen: 10 Sa 1082/06

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2007:0112.10SA1082.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Kammer

Normen: § 7 Abs. 2 ERA-ETV NRW

Leitsätze

  1. Bei der gemäß § 7 Abs. 2 ERA-ETV durch freiwillige Betriebsvereinbarung einzuführenden paritätischen Kommission handelt es sich nicht um eine Schiedsgutachterstelle nach § 101 ArbGG bzw. des § 317 BGB. Der Beschäftigte kann uneingeschränkt das Arbeitsgericht anrufen, wenn er meint, unzutreffend eingruppiert zu sein.

  2. Zur Bewertung nach dem ERA.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts

Wuppertal vom 26.07.2006 6 Ca 881/06 wird kostenfällig zu-

rückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

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