12 TaBV 51/06•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2006-08-30, 12 TaBV 51/06
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2006-08-30, 12 TaBV 51/06
12 TaBV 51/06Arbeitsgericht30.08.2006
Regest
Die Abstellung von Arbeitnehmern zu sogenannten "Workshops" stellt keine nach § 99 Abs. 1, § 95 Abs. 3 BetrVG mitbestimmungspflichtige Versetzung dar (Einzelfallentscheidung).
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 TaBV 51/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-08-30
Aktenzeichen: 12 TaBV 51/06
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2006:0830.12TABV51.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: § 95 Abs. 3, § 99 BetrVG
Leitsätze
Die Abstellung von Arbeitnehmern zu sogenannten "Workshops" stellt keine nach § 99 Abs. 1, § 95 Abs. 3 BetrVG mitbestimmungspflichtige Versetzung dar (Einzelfallentscheidung).
Tenor
Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Krefeld vom 05.04.2006 wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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