Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2006-07-17, 14 Sa 334/06

14 Sa 334/06Arbeitsgericht17.07.2006

Regest

kein Leitsatz vorhanden

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 14 Sa 334/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-07-17

Aktenzeichen: 14 Sa 334/06

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2006:0717.14SA334.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Kammer

Normen: ohne

Leitsätze

kein Leitsatz vorhanden

Tenor

I.Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 24.01.2006 – 5 Ca 5956/05 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen, wobei der Tenor in der Hauptsache wie folgt neu gefasst wird.

1.Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers weder durch die außerordentlichen Kündigungen der Beklagten zu 1) vom 08.08. und 12.08.2005 noch durch die ordentlichen Kündigungen der Beklagten zu 1) vom 12.08. und 16.08.2005 aufgelöst worden ist.

2.Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens zu unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen als Empfangsmitarbeiter weiterzubeschäftigen.

3.Die Beklagten zu 2) bis 4) werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 7.005,60 € brutto zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.879,60 € seit dem 01.09.2005, aus weiteren 2.563,-- € seit dem 01.10.2005 und aus weiteren 2.563,-- € seit dem 01.11.2005.

II.Die Revision wird nicht zugelassen.

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