3 Ta 306/06•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2006-06-14, 3 Ta 306/06
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2006-06-14, 3 Ta 306/06
3 Ta 306/06Arbeitsgericht14.06.2006
Regest
kein Leitsatz vorhanden
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 3 Ta 306/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-06-14
Aktenzeichen: 3 Ta 306/06
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2006:0614.3TA306.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kammer
Normen: ohne
Leitsätze
kein Leitsatz vorhanden
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Prozesskostenhilfe-Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 02.05.2006 abgeändert.
Dem Kläger wird auch für die Klageerweiterungsanträge mit Schriftsatz vom 02.03.2006 ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt L., T. bewilligt.
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