15 Sa 294/06•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2006-06-08, 15 Sa 294/06
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2006-06-08, 15 Sa 294/06
15 Sa 294/06Arbeitsgericht08.06.2006
Regest
Geht der Bochumer Verband bei der turnusmäßigen Anhebung der Gruppenbeträge nach § 3 der Leistungsordnung von den zu diesem Zeitpunkt für ihn erkennbaren Umständen aus, so widerspricht die danach erfolgende Festlegung der Gruppenbeträge billigem Ermessen nach § 315 BGB nicht allein bereits deshalb, weil sich später unvorhersehbare Veränderungen ergeben - wie z. B. bei der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen durch den Gesetz- bzw. Verordnungsgeber.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 15 Sa 294/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-06-08
Aktenzeichen: 15 Sa 294/06
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2006:0608.15SA294.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Kammer
Normen: § 315 BGB, § 3 Leistungsordnung Bochumer Verband
Leitsätze
Geht der Bochumer Verband bei der turnusmäßigen Anhebung der Gruppenbeträge nach § 3 der Leistungsordnung von den zu diesem Zeitpunkt für ihn erkennbaren Umständen aus, so widerspricht die danach erfolgende Festlegung der Gruppenbeträge billigem Ermessen nach § 315 BGB nicht allein bereits deshalb, weil sich später unvorhersehbare Veränderungen ergeben - wie z. B. bei der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen durch den Gesetz- bzw. Verordnungsgeber.
Tenor
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Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 11.01.2006 3 Ca 2175/05 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
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Die Revision wird zugelassen.
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