13 Sa 549/05•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2006-03-09, 13 Sa 549/05
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2006-03-09, 13 Sa 549/05
13 Sa 549/05Arbeitsgericht09.03.2006
Regest
Nicht bloß einzelne Rechte aus dem Arbeitsverhältnis unterliegen der Verwirkung. Vielmehr kann auch das Recht eines Arbeitnehmers verwirken, sich darauf zu berufen, zwischen ihm und demjenigen, in dessen Betrieb er tätig war, gelte aus dem Gesichtspunkt unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung ein Arbeitsverhältnis als zustande gekommen.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 13 Sa 549/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-03-09
Aktenzeichen: 13 Sa 549/05
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2006:0309.13SA549.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Kammer
Normen: § 242 BGB
Leitsätze
Nicht bloß einzelne Rechte aus dem Arbeitsverhältnis unterliegen der Verwirkung. Vielmehr kann auch das Recht eines Arbeitnehmers verwirken, sich darauf zu berufen, zwischen ihm und demjenigen, in dessen Betrieb er tätig war, gelte aus dem Gesichtspunkt unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung ein Arbeitsverhältnis als zustande gekommen.
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird unter teilweiser Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Essen vom 30.11.2004 - 7 Ca 2401/04 - die Klage insgesamt abgewiesen.
Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Die Revision wird für den Kläger zugelassen.
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