Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2006-03-09, 13 Sa 549/05

13 Sa 549/05Arbeitsgericht09.03.2006

Regest

Nicht bloß einzelne Rechte aus dem Arbeitsverhältnis unterliegen der Verwirkung. Vielmehr kann auch das Recht eines Arbeitnehmers verwirken, sich darauf zu berufen, zwischen ihm und demjenigen, in dessen Betrieb er tätig war, gelte aus dem Gesichtspunkt unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung ein Arbeitsverhältnis als zustande gekommen.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 13 Sa 549/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-03-09

Aktenzeichen: 13 Sa 549/05

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2006:0309.13SA549.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Kammer

Normen: § 242 BGB

Leitsätze

Nicht bloß einzelne Rechte aus dem Arbeitsverhältnis unterliegen der Verwirkung. Vielmehr kann auch das Recht eines Arbeitnehmers verwirken, sich darauf zu berufen, zwischen ihm und demjenigen, in dessen Betrieb er tätig war, gelte aus dem Gesichtspunkt unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung ein Arbeitsverhältnis als zustande gekommen.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird unter teilweiser Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Essen vom 30.11.2004 - 7 Ca 2401/04 - die Klage insgesamt abgewiesen.

Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Die Revision wird für den Kläger zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.