Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2006-03-08, 12 Sa 1331/05

12 Sa 1331/05Arbeitsgericht08.03.2006

Regest

1. § 4 des Manteltarifvertrages für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen lässt nicht die Kürzung der Jahresleistung für Zeiten der Streikteilnahme zu. 2. Ebensowenig führen Streikzeiten zur Verringerung des Urlaubsgeldes nach § 10 MTV.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 Sa 1331/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-03-08

Aktenzeichen: 12 Sa 1331/05

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2006:0308.12SA1331.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Kammer

Normen: § 400, 611 BGB, § 1 TVG, § 850 e ZPO, § 4, § 10 MTV-Tageszeitungen

Leitsätze

  1. § 4 des Manteltarifvertrages für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen lässt nicht die Kürzung der Jahresleistung für Zeiten der Streikteilnahme zu.

  2. Ebensowenig führen Streikzeiten zur Verringerung des Urlaubsgeldes nach § 10 MTV.

Tenor

Das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 08.09.2005 wird abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu 2. Euro 662,73 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.03.2004 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits zwischen dem Kläger zu 2. und der Beklagten werden der Beklagten auferlegt. Die übrigen Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen hat der Kläger zu 1. zu tragen.

Die Revision wird für die Beklagte zugelassen; im übrigen wird die Revision nicht zugelassen.

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