5 Sa 1634/05•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2006-03-02, 5 Sa 1634/05
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2006-03-02, 5 Sa 1634/05
5 Sa 1634/05Arbeitsgericht02.03.2006
Regest
1) Steuernachzahlungen, die eine Arbeitnehmerin deshalb leisten muss, weil sich der Arbeitgeber in Zahlungsverzug befand und Vergütungszahlungen rechtswidrig und schuldhaft verspätet vorgenommen hat, sind vom Arbeitgeber im Wege des Schadensersatzes zu erstatten. 2) Wird die Arbeitnehmerin mit ihrem Mann gemeinschaftlich veranlagt, kann ein Steuerschaden bei ihr nur anteilig (hier: zur Hälfte) entstehen.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 5 Sa 1634/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-03-02
Aktenzeichen: 5 Sa 1634/05
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2006:0302.5SA1634.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: §§ 284, 286, 426 BGB a. F.
Leitsätze
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Steuernachzahlungen, die eine Arbeitnehmerin deshalb leisten muss, weil sich der Arbeitgeber in Zahlungsverzug befand und Vergütungszahlungen rechtswidrig und schuldhaft verspätet vorgenommen hat, sind vom Arbeitgeber im Wege des Schadensersatzes zu erstatten.
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Wird die Arbeitnehmerin mit ihrem Mann gemeinschaftlich veranlagt, kann ein Steuerschaden bei ihr nur anteilig (hier: zur Hälfte) entstehen.
Tenor
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Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 10.11.2005 - 11 Ca 2890/05 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
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Die Revision wird für die Klägerin zugelassen.
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