Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2006-03-01, 4 Sa 1568/05

4 Sa 1568/05Arbeitsgericht01.03.2006

Regest

Eine Vertragsstrafenregelung in einem Lizenspielervertrag, wonach bei Verstößen des Spielers gegen Vertragspflichten als Vertragsstrafe ein Verweis, ein Ausschluss von Clubveranstaltungen sowie Geldbußen bis zur Höhe von einem Monatsgehalt - auch nebeneinander - festgesetzt werden können, verstößt gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB und stellt darüber hinaus eine unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB dar.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 4 Sa 1568/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-03-01

Aktenzeichen: 4 Sa 1568/05

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2006:0301.4SA1568.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Normen: §§ 318 IV, 307 I 2, § 307 I 1 BGB

Leitsätze

Eine Vertragsstrafenregelung in einem Lizenspielervertrag, wonach bei Verstößen des Spielers gegen Vertragspflichten als Vertragsstrafe ein Verweis, ein Ausschluss von Clubveranstaltungen sowie Geldbußen bis zur Höhe von einem Monatsgehalt - auch nebeneinander - festgesetzt werden können, verstößt gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB und stellt darüber hinaus eine unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB dar.

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 20.10.2005 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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