4 Sa 1568/05•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2006-03-01, 4 Sa 1568/05
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2006-03-01, 4 Sa 1568/05
4 Sa 1568/05Arbeitsgericht01.03.2006
Regest
Eine Vertragsstrafenregelung in einem Lizenspielervertrag, wonach bei Verstößen des Spielers gegen Vertragspflichten als Vertragsstrafe ein Verweis, ein Ausschluss von Clubveranstaltungen sowie Geldbußen bis zur Höhe von einem Monatsgehalt - auch nebeneinander - festgesetzt werden können, verstößt gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB und stellt darüber hinaus eine unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB dar.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 4 Sa 1568/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-03-01
Aktenzeichen: 4 Sa 1568/05
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2006:0301.4SA1568.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: §§ 318 IV, 307 I 2, § 307 I 1 BGB
Leitsätze
Eine Vertragsstrafenregelung in einem Lizenspielervertrag, wonach bei Verstößen des Spielers gegen Vertragspflichten als Vertragsstrafe ein Verweis, ein Ausschluss von Clubveranstaltungen sowie Geldbußen bis zur Höhe von einem Monatsgehalt - auch nebeneinander - festgesetzt werden können, verstößt gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB und stellt darüber hinaus eine unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB dar.
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 20.10.2005 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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