Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2006-01-31, 6 Sa 1441/05

6 Sa 1441/05Arbeitsgericht31.01.2006

Regest

1. Eine Weihnachtsgratifikation mit "Freiwilligkeitsvorbehalt" kann auch dann eindeutig vorliegen, wenn von einem "Widerruf" die Rede ist. 2. Zur Zulässigkeit des Ausschlusses von betriebsbedingt gekündigten Arbeitnehmern.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 6 Sa 1441/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-01-31

Aktenzeichen: 6 Sa 1441/05

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2006:0131.6SA1441.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: § 133, 157 BGB; § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB - Vertragsschluss vor dem 01.01.2002 -

Leitsätze

  1. Eine Weihnachtsgratifikation mit "Freiwilligkeitsvorbehalt" kann auch dann eindeutig vorliegen, wenn von einem "Widerruf" die Rede ist.

  2. Zur Zulässigkeit des Ausschlusses von betriebsbedingt gekündigten Arbeitnehmern.

Tenor

  1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 26.09.2005 2 Ca 4544/05 abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

  1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

  2. Die Revision wird nicht zugelassen.

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