Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2006-01-19, 13 (7) Sa 298/05

13 (7) Sa 298/05Arbeitsgericht19.01.2006

Regest

Mitarbeiter im kirchlichen Dienst der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Evangelischen Kirche von Westfalen und der Lippischen Landeskirche sowie ihrer Diakonischen Werke haben keinen Anspruch auf Zahlung eines Ortszuschlags für verheiratete Angestellte gemäß § 29 Abschnitt B (2) Nr. 1 BAT-KF, wenn sie eine eingetragene Lebenspartnerschaft nach dem LPartG eingegangen sind.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 13 (7) Sa 298/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-01-19

Aktenzeichen: 13 (7) Sa 298/05

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2006:0119.13.7SA298.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Kammer

Normen: § 29 Abschnitt B (2) Nr. 1 BAT-KF

Leitsätze

Mitarbeiter im kirchlichen Dienst der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Evangelischen Kirche von Westfalen und der Lippischen Landeskirche sowie ihrer Diakonischen Werke haben keinen Anspruch auf Zahlung eines Ortszuschlags für verheiratete Angestellte gemäß § 29 Abschnitt B (2) Nr. 1 BAT-KF, wenn sie eine eingetragene Lebenspartnerschaft nach dem LPartG eingegangen sind.

Tenor

  1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 11.02.2005 Az. 7 Ca 5385/04 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

  2. Die Revision wird zugelassen.

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