13 (7) Sa 298/05•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2006-01-19, 13 (7) Sa 298/05
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2006-01-19, 13 (7) Sa 298/05
13 (7) Sa 298/05Arbeitsgericht19.01.2006
Regest
Mitarbeiter im kirchlichen Dienst der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Evangelischen Kirche von Westfalen und der Lippischen Landeskirche sowie ihrer Diakonischen Werke haben keinen Anspruch auf Zahlung eines Ortszuschlags für verheiratete Angestellte gemäß § 29 Abschnitt B (2) Nr. 1 BAT-KF, wenn sie eine eingetragene Lebenspartnerschaft nach dem LPartG eingegangen sind.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 13 (7) Sa 298/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-01-19
Aktenzeichen: 13 (7) Sa 298/05
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2006:0119.13.7SA298.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Kammer
Normen: § 29 Abschnitt B (2) Nr. 1 BAT-KF
Leitsätze
Mitarbeiter im kirchlichen Dienst der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Evangelischen Kirche von Westfalen und der Lippischen Landeskirche sowie ihrer Diakonischen Werke haben keinen Anspruch auf Zahlung eines Ortszuschlags für verheiratete Angestellte gemäß § 29 Abschnitt B (2) Nr. 1 BAT-KF, wenn sie eine eingetragene Lebenspartnerschaft nach dem LPartG eingegangen sind.
Tenor
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Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 11.02.2005 Az. 7 Ca 5385/04 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
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Die Revision wird zugelassen.
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