Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2006-01-13, 9 Sa 1222/05

9 Sa 1222/05Arbeitsgericht13.01.2006

Regest

Wer die Verringerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit nach § 8 Abs. 1 TzBfG verlangt, ist an seinen Antrag bis zum Ablauf der dem Arbeitgeber nach § 8 Abs. 5 S. 1 TzBfG eingeräumten Überlegungsfrist gebunden. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber die nach § 8 Abs. 3 S. 1 TzBfG vorgeschriebene Erörterung der gewünschten Verringerung der Arbeitszeit mit dem Arbeitnehmer unterlässt.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 9 Sa 1222/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-01-13

Aktenzeichen: 9 Sa 1222/05

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2006:0113.9SA1222.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Kammer

Normen: § 8 TzBfG

Leitsätze

Wer die Verringerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit nach § 8 Abs. 1 TzBfG verlangt, ist an seinen Antrag bis zum Ablauf der dem Arbeitgeber nach § 8 Abs. 5 S. 1 TzBfG eingeräumten Überlegungsfrist gebunden. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber die nach § 8 Abs. 3 S. 1 TzBfG vorgeschriebene Erörterung der gewünschten Verringerung der Arbeitszeit mit dem Arbeitnehmer unterlässt.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Krefeld vom 04.08.2005 1 Ca 641/05 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

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