16 Ta 668/05•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2006-01-10, 16 Ta 668/05
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2006-01-10, 16 Ta 668/05
16 Ta 668/05Arbeitsgericht10.01.2006
Regest
Führen die Parteien außergerichtlich ohne Beteiligung des Gerichts Gespräche zur Beilegung eines Rechtsstreits, steht den beteiligten Rechtsanwälten auch ohne Termin eine Terminsgebühr aus Nr. 3104 VV RVG zu.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 16 Ta 668/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-01-10
Aktenzeichen: 16 Ta 668/05
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2006:0110.16TA668.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Kammer
Normen: ZPO § 278 Abs. 6; RVG VV Nr. 3104, Vorbem. 3 Abs. 3
Leitsätze
Führen die Parteien außergerichtlich ohne Beteiligung des Gerichts Gespräche zur Beilegung eines Rechtsstreits, steht den beteiligten Rechtsanwälten auch ohne Termin eine Terminsgebühr aus Nr. 3104 VV RVG zu.
Tenor
Die (befristete) Beschwerde der Antragsgegnerin vom 09.11.2005 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Solingen vom 07.10.2005 2 Ca 2796/04 wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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