Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2005-12-21, 12 Sa 1303/05

12 Sa 1303/05Arbeitsgericht21.12.2005

Regest

Einzelfall: Zur Wirksamkeit einer auf "Vertretung" und auf "haushaltsrechliche Gründe" gestützten Befristungsvereinbarung (hier: Beschäftigung einer als Grundbuchführerin beim Amtsgericht eingesetzten Justizangestellten mit insgesamt 16 befristeten Arbeitsverträgen).

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 Sa 1303/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-12-21

Aktenzeichen: 12 Sa 1303/05

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2005:1221.12SA1303.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Kammer

Normen: § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 TzBfG, SR 2y BAT, § 7 Abs. 3 HG NRW, § 66 LPVG NRW

Leitsätze

Einzelfall: Zur Wirksamkeit einer auf "Vertretung" und auf "haushaltsrechliche Gründe" gestützten Befristungsvereinbarung (hier: Beschäftigung einer als Grundbuchführerin beim Amtsgericht eingesetzten Justizangestellten mit insgesamt 16 befristeten Arbeitsverträgen).

Tenor

  1. Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wesel vom 09.08.2005 wird kostenfällig zurückgewiesen.

  2. Die Revision wird zugelassen.

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