12 Sa 1303/05•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2005-12-21, 12 Sa 1303/05
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2005-12-21, 12 Sa 1303/05
12 Sa 1303/05Arbeitsgericht21.12.2005
Regest
Einzelfall: Zur Wirksamkeit einer auf "Vertretung" und auf "haushaltsrechliche Gründe" gestützten Befristungsvereinbarung (hier: Beschäftigung einer als Grundbuchführerin beim Amtsgericht eingesetzten Justizangestellten mit insgesamt 16 befristeten Arbeitsverträgen).
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 Sa 1303/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-12-21
Aktenzeichen: 12 Sa 1303/05
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2005:1221.12SA1303.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 TzBfG, SR 2y BAT, § 7 Abs. 3 HG NRW, § 66 LPVG NRW
Leitsätze
Einzelfall: Zur Wirksamkeit einer auf "Vertretung" und auf "haushaltsrechliche Gründe" gestützten Befristungsvereinbarung (hier: Beschäftigung einer als Grundbuchführerin beim Amtsgericht eingesetzten Justizangestellten mit insgesamt 16 befristeten Arbeitsverträgen).
Tenor
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Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wesel vom 09.08.2005 wird kostenfällig zurückgewiesen.
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Die Revision wird zugelassen.
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