Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2005-06-23, 5 (11) TaBV 9/05

5 (11) TaBV 9/05Arbeitsgericht23.06.2005

Regest

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Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 5 (11) TaBV 9/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-06-23

Aktenzeichen: 5 (11) TaBV 9/05

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2005:0623.5.11TABV9.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: ohne

Leitsätze

kein Leitsatz vorhanden

Tenor

1)Dem Betriebsrat wird wegen der Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt.

2)Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Duisburg vom 16.12.2004 - 4 BV 108/04 - wird zurückgewiesen.

3)Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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