Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2005-06-01, 12 Sa 352/05

12 Sa 352/05Arbeitsgericht01.06.2005

Regest

Ein für die "Beschäftigungsverfügung" erforderlicher Verfügungsgrund ergibt sich nicht schon daraus, dass andernfalls der Beschäftigungsanspruch durch Zeitablauf erlischt.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 Sa 352/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-06-01

Aktenzeichen: 12 Sa 352/05

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2005:0601.12SA352.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Kammer

Normen: § 611 BGB, § 935, § 940 ZPO

Leitsätze

Ein für die "Beschäftigungsverfügung" erforderlicher Verfügungsgrund ergibt sich nicht schon daraus, dass andernfalls der Beschäftigungsanspruch durch Zeitablauf erlischt.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Krefeld vom 03.02.2005 wird kostenfällig zurückgewiesen.

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