5 Sa 509/05•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2005-05-19, 5 Sa 509/05
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2005-05-19, 5 Sa 509/05
5 Sa 509/05Arbeitsgericht19.05.2005
Regest
Die Regelung in einer betrieblichen Versorgungsordnung, wonach Leistungen an die Witwe oder den Witwer nicht in Betracht kommen, wenn diese über 15 Jahre jünger als der Mitarbeiter sind, verstößt nicht gegen Art. 3 und 6 GG.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 5 Sa 509/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-05-19
Aktenzeichen: 5 Sa 509/05
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2005:0519.5SA509.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: Art. 3, 6 GG, § 1 BetrAVG
Leitsätze
Die Regelung in einer betrieblichen Versorgungsordnung, wonach Leistungen an die Witwe oder den Witwer nicht in Betracht kommen, wenn diese über 15 Jahre jünger als der Mitarbeiter sind, verstößt nicht gegen Art. 3 und 6 GG.
Tenor
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Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 22.02.2005 - 7 Ca 4881/04 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
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Die Revision wird für die Klägerin zugelassen.
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