Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2005-03-17, 5 Sa 2043/04

5 Sa 2043/04Arbeitsgericht17.03.2005

Regest

1. Nach Nr. 3 SR 2 L I BAT ist § 15 BAT auf das Arbeitsverhältnis von Lehrern nicht anwendbar. 2. Das beklagte Land (NRW) ist deshalb auf der Grundlage von § 5 Abs. 1 Schulfinanzgesetz NRW berechtigt, bei einer Erhöhung der Pflichtstundenzahl für beamtete Lehrer auch die Pflichtstundenzahl für angestellte Lehrer entsprechend anzupassen.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 5 Sa 2043/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-03-17

Aktenzeichen: 5 Sa 2043/04

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2005:0317.5SA2043.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: § 15 BAT, Nr. 3 SR 2 L I BAT; § 5 Schulfinanzgesetz NRW

Leitsätze

  1. Nach Nr. 3 SR 2 L I BAT ist § 15 BAT auf das Arbeitsverhältnis von Lehrern nicht anwendbar.

  2. Das beklagte Land (NRW) ist deshalb auf der Grundlage von § 5 Abs. 1 Schulfinanzgesetz NRW berechtigt, bei einer Erhöhung der Pflichtstundenzahl für beamtete Lehrer auch die Pflichtstundenzahl für angestellte Lehrer entsprechend anzupassen.

Tenor

  1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des

Arbeitsgerichts Krefeld vom 06.12.2004 - 5 Ca 2898/04 -

wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

  1. Die Revision wird für die Klägerin zugelassen.

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