6 Sa 1539/04•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2005-01-04, 6 Sa 1539/04
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2005-01-04, 6 Sa 1539/04
6 Sa 1539/04Arbeitsgericht04.01.2005
Regest
1. Materielle Rechtskraft einer verdeckten Teilklage bei wiederkehrenden Leistungen 2. "Jahresgesamtbezüge" bei einer betrieblichen Altersversorgung erfassen nicht die Beiträge zu einer Direktversicherung Anmerkung: Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 21.11.2006 - 3 AZN 370/05 -.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 6 Sa 1539/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-01-04
Aktenzeichen: 6 Sa 1539/04
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2005:0104.6SA1539.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: §§ 258, 259 ZPO; §§ 322, 323 ZPO
Leitsätze
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Materielle Rechtskraft einer verdeckten Teilklage bei wiederkehrenden Leistungen
-
"Jahresgesamtbezüge" bei einer betrieblichen Altersversorgung erfassen nicht die Beiträge zu einer Direktversicherung
Anmerkung: Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 21.11.2006 - 3 AZN 370/05 -.
Tenor
1.Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des
Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 18.08.2004
- 4 Ca 4882/04 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
2.Die Revision wird nicht zugelassen.
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