7 (11) Sa 1292/04•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2004-11-19, 7 (11) Sa 1292/04
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2004-11-19, 7 (11) Sa 1292/04
7 (11) Sa 1292/04Arbeitsgericht19.11.2004
Regest
1. Es steht der negativen Indizwirkung krankheitsbedingter Fehlzeiten in der Vergangenheit nicht entgegen, wenn der gekündigte Arbeitnehmer im vorletzten Jahr vor Ausspruch der Kündigung ausnahmsweise keine erheblichen Fehlzeiten aufzuweisen hatte, er in diesem Jahr wegen eines vorhergehenden Kündigungsschutzprozesses jedoch auch nur einer erheblich verringerten Arbeitsbelastung (hier: dreimonatiger, von Urlauben unterbrochener Arbeitseinsatz) ausgesetzt war. 2. Ist eine negative Indizwirkung aufgrund von Fehlzeiten in der Vergangenheit anzunehmen, vermag der Arbeitnehmer diese nicht durch die Behauptung zu erschüttern, die die Fehlzeiten verursachenden Entzündungskrankheiten seien nach Aussage des behandelnden Arztes nicht chronischer Art. Nicht chronische Erkrankungen stehen insoweit ausgeheilten Leiden nicht gleich.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 7 (11) Sa 1292/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-11-19
Aktenzeichen: 7 (11) Sa 1292/04
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2004:1119.7.11SA1292.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Normen: § 1 KSchG
Leitsätze
Es steht der negativen Indizwirkung krankheitsbedingter Fehlzeiten in der Vergangenheit nicht entgegen, wenn der gekündigte Arbeitnehmer im vorletzten Jahr vor Ausspruch der Kündigung ausnahmsweise keine erheblichen Fehlzeiten aufzuweisen hatte, er in diesem Jahr wegen eines vorhergehenden Kündigungsschutzprozesses jedoch auch nur einer erheblich verringerten Arbeitsbelastung (hier: dreimonatiger, von Urlauben unterbrochener Arbeitseinsatz) ausgesetzt war. 2. Ist eine negative Indizwirkung aufgrund von Fehlzeiten in der Vergangenheit anzunehmen, vermag der Arbeitnehmer diese nicht durch die Behauptung zu erschüttern, die die Fehlzeiten verursachenden Entzündungskrankheiten seien nach Aussage des behandelnden Arztes nicht chronischer Art. Nicht chronische Erkrankungen stehen insoweit ausgeheilten Leiden nicht gleich.
Tenor
-
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 28.04.2004 Az.: 6 Ca 872/04-3 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
-
Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.