11 (10) Sa 1125/04•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2004-09-23, 11 (10) Sa 1125/04
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2004-09-23, 11 (10) Sa 1125/04
11 (10) Sa 1125/04Arbeitsgericht23.09.2004
Regest
Die in Verg.Gr. 9 der Anlage 5 zum Ersatzkassen-Tarifvertrag (EKT) für Bezirksgeschäftsführer von Bezirksgeschäftsstellen vorgesehene Aufrückungszulage ist trotz verminderter Mitgliederzahl in einer Bezirksgeschäftsstelle nur dann gemäß Abs. 4 der Protokollnotiz Nr. 7 der Anlage 5 zum EKT weiterzuzahlen, wenn diese Bezirksgeschäftsstelle fortbesteht.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 11 (10) Sa 1125/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-09-23
Aktenzeichen: 11 (10) Sa 1125/04
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2004:0923.11.10SA1125.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer
Normen: Ersatzkassen-Tarifvertrag (EKT) Anlage 5 (Tätigkeitsmerkmale) Verg.Gr. 9 Protokollnotiz Nr. 7
Leitsätze
Die in Verg.Gr. 9 der Anlage 5 zum Ersatzkassen-Tarifvertrag (EKT) für Bezirksgeschäftsführer von Bezirksgeschäftsstellen vorgesehene Aufrückungszulage ist trotz verminderter Mitgliederzahl in einer Bezirksgeschäftsstelle nur dann gemäß Abs. 4 der Protokollnotiz Nr. 7 der Anlage 5 zum EKT weiterzuzahlen, wenn diese Bezirksgeschäftsstelle fortbesteht.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 02.06.2004 3 Ca 346/04 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird für den Kläger zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.