Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2004-03-03, 12 Sa 1765/03

12 Sa 1765/03Arbeitsgericht03.03.2004

Regest

Zu der Obliegenheit des Arbeitgebers, sein Organisationskonzept, im Außendienst nur Vollzeitkräfte zu beschäftigen, auf die (befristete) Einrichtung von Teilzeitstellen umzustellen und auf dem Arbeitsmarkt einen Arbeitnehmer für die Teilzeitstelle zu suchen, durch die der durch die Arbeitszeitverringerung entstehende Arbeitszeitausfall abgedeckt werden müsste

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 Sa 1765/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-03-03

Aktenzeichen: 12 Sa 1765/03

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2004:0303.12SA1765.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Kammer

Normen: § 15 BErzGG, § 8 TzBfG

Leitsätze

Zu der Obliegenheit des Arbeitgebers, sein Organisationskonzept, im Außendienst nur Vollzeitkräfte zu beschäftigen, auf die (befristete) Einrichtung von Teilzeitstellen umzustellen und auf dem Arbeitsmarkt einen Arbeitnehmer für die Teilzeitstelle zu suchen, durch die der durch die Arbeitszeitverringerung entstehende Arbeitszeitausfall abgedeckt werden müsste

Tenor

Unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Wesel vom 14.10.2003 wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Die Revision wird zugelassen.

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