12 Sa 1765/03•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2004-03-03, 12 Sa 1765/03
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2004-03-03, 12 Sa 1765/03
12 Sa 1765/03Arbeitsgericht03.03.2004
Regest
Zu der Obliegenheit des Arbeitgebers, sein Organisationskonzept, im Außendienst nur Vollzeitkräfte zu beschäftigen, auf die (befristete) Einrichtung von Teilzeitstellen umzustellen und auf dem Arbeitsmarkt einen Arbeitnehmer für die Teilzeitstelle zu suchen, durch die der durch die Arbeitszeitverringerung entstehende Arbeitszeitausfall abgedeckt werden müsste
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 Sa 1765/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-03-03
Aktenzeichen: 12 Sa 1765/03
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2004:0303.12SA1765.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: § 15 BErzGG, § 8 TzBfG
Leitsätze
Zu der Obliegenheit des Arbeitgebers, sein Organisationskonzept, im Außendienst nur Vollzeitkräfte zu beschäftigen, auf die (befristete) Einrichtung von Teilzeitstellen umzustellen und auf dem Arbeitsmarkt einen Arbeitnehmer für die Teilzeitstelle zu suchen, durch die der durch die Arbeitszeitverringerung entstehende Arbeitszeitausfall abgedeckt werden müsste
Tenor
Unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Wesel vom 14.10.2003 wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Die Revision wird zugelassen.
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