17 Ta 65/04•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2004-02-25, 17 Ta 65/04
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2004-02-25, 17 Ta 65/04
17 Ta 65/04Arbeitsgericht25.02.2004
Regest
1. Bei einem Wahlanfechtungsverfahren ist als Mindestwert der 2-fache Hilfswert zugrunde zu legen. 2. Für jede weitere Staffel gem. § 9 BetrVG ist der Wert um 1/2 Hilfswert zu erhöhen.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 17 Ta 65/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-02-25
Aktenzeichen: 17 Ta 65/04
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2004:0225.17TA65.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Kammer
Normen: § 8 Abs. 2 BRAGO a. F.; § 9 BetrVG
Leitsätze
-
Bei einem Wahlanfechtungsverfahren ist als Mindestwert der 2-fache Hilfswert zugrunde zu legen.
-
Für jede weitere Staffel gem. § 9 BetrVG ist der Wert um 1/2 Hilfswert zu erhöhen.
Tenor
Die Beschwerde der Rechtsanwälte H. u.a. gegen den Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Wesel - i.d.F. des teilweise abhelfenden Beschlusses vom 26.01.2004 - wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.