Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2004-02-25, 17 Ta 65/04

17 Ta 65/04Arbeitsgericht25.02.2004

Regest

1. Bei einem Wahlanfechtungsverfahren ist als Mindestwert der 2-fache Hilfswert zugrunde zu legen. 2. Für jede weitere Staffel gem. § 9 BetrVG ist der Wert um 1/2 Hilfswert zu erhöhen.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 17 Ta 65/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-02-25

Aktenzeichen: 17 Ta 65/04

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2004:0225.17TA65.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 17. Kammer

Normen: § 8 Abs. 2 BRAGO a. F.; § 9 BetrVG

Leitsätze

  1. Bei einem Wahlanfechtungsverfahren ist als Mindestwert der 2-fache Hilfswert zugrunde zu legen.

  2. Für jede weitere Staffel gem. § 9 BetrVG ist der Wert um 1/2 Hilfswert zu erhöhen.

Tenor

Die Beschwerde der Rechtsanwälte H. u.a. gegen den Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Wesel - i.d.F. des teilweise abhelfenden Beschlusses vom 26.01.2004 - wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.

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