Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2004-02-24, 8 Sa 1806/03

8 Sa 1806/03Arbeitsgericht24.02.2004

Regest

Die Vorlage eines "OK-Vermerks" im Sendebericht des Anwaltes, der für seinen Mandanten einen auf Widerruf geschlossenen Vergleich widerruft, reicht nicht aus, den Zugang bei Gericht nachzuweisen.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 8 Sa 1806/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-02-24

Aktenzeichen: 8 Sa 1806/03

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2004:0224.8SA1806.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Normen: § 130 (1) 1 BGB

Leitsätze

Die Vorlage eines "OK-Vermerks" im Sendebericht des Anwaltes, der für seinen Mandanten einen auf Widerruf geschlossenen Vergleich widerruft, reicht nicht aus, den Zugang bei Gericht nachzuweisen.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des

Arbeitsgerichts Krefeld vom 26.09.2003/14.10.2003

  • 4 Ca 416/03 wird auf Kosten der Beklagten

zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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