8 Sa 1806/03•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2004-02-24, 8 Sa 1806/03
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2004-02-24, 8 Sa 1806/03
8 Sa 1806/03Arbeitsgericht24.02.2004
Regest
Die Vorlage eines "OK-Vermerks" im Sendebericht des Anwaltes, der für seinen Mandanten einen auf Widerruf geschlossenen Vergleich widerruft, reicht nicht aus, den Zugang bei Gericht nachzuweisen.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 8 Sa 1806/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-02-24
Aktenzeichen: 8 Sa 1806/03
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2004:0224.8SA1806.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Normen: § 130 (1) 1 BGB
Leitsätze
Die Vorlage eines "OK-Vermerks" im Sendebericht des Anwaltes, der für seinen Mandanten einen auf Widerruf geschlossenen Vergleich widerruft, reicht nicht aus, den Zugang bei Gericht nachzuweisen.
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des
Arbeitsgerichts Krefeld vom 26.09.2003/14.10.2003
- 4 Ca 416/03 wird auf Kosten der Beklagten
zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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