12 Sa 1603/03•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2004-02-11, 12 Sa 1603/03
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2004-02-11, 12 Sa 1603/03
12 Sa 1603/03Arbeitsgericht11.02.2004
Regest
Zur Frage, ob es sich bei einem Seminar zu dem Thema "Kampagnen ? - Oft gehört, jetzt geplant! Kampagnen erfolgreich planen und organisieren" um politische Weiterbildung i.S.v. § 1 AWbG NW handelt, zur "Gleichwohlerklärung" und Freistellungsfiktion nach § 5 AWbG NW.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 Sa 1603/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-02-11
Aktenzeichen: 12 Sa 1603/03
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2004:0211.12SA1603.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: § 1, § 5, § 2 AWbG NW
Leitsätze
Zur Frage, ob es sich bei einem Seminar zu dem Thema "Kampagnen ? - Oft gehört, jetzt geplant! Kampagnen erfolgreich planen und organisieren" um politische Weiterbildung i.S.v. § 1 AWbG NW handelt, zur "Gleichwohlerklärung" und Freistellungsfiktion nach § 5 AWbG NW.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts
Düsseldorf vom 23.07.2003 wird kostenfällig zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
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