Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2004-02-11, 12 Sa 1603/03

12 Sa 1603/03Arbeitsgericht11.02.2004

Regest

Zur Frage, ob es sich bei einem Seminar zu dem Thema "Kampagnen ? - Oft gehört, jetzt geplant! Kampagnen erfolgreich planen und organisieren" um politische Weiterbildung i.S.v. § 1 AWbG NW handelt, zur "Gleichwohlerklärung" und Freistellungsfiktion nach § 5 AWbG NW.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 Sa 1603/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-02-11

Aktenzeichen: 12 Sa 1603/03

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2004:0211.12SA1603.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Kammer

Normen: § 1, § 5, § 2 AWbG NW

Leitsätze

Zur Frage, ob es sich bei einem Seminar zu dem Thema "Kampagnen ? - Oft gehört, jetzt geplant! Kampagnen erfolgreich planen und organisieren" um politische Weiterbildung i.S.v. § 1 AWbG NW handelt, zur "Gleichwohlerklärung" und Freistellungsfiktion nach § 5 AWbG NW.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts

Düsseldorf vom 23.07.2003 wird kostenfällig zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

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