Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2004-02-10, 6 (8) Sa 1723/03

6 (8) Sa 1723/03Arbeitsgericht10.02.2004

Regest

Die unternehmerische Entscheidung des Arbeitgebers, Kundenaufträge (im Baubereich) verstärkt unter Einsatz von Subunternehmern durchzuführen, stellt kein dringendes betriebliches Erfordernis i. S. d. § 1 Abs. 2 KSchG zur Rechtfertigung von Kündigungen gegenüber eigenen Arbeitnehmern dar, soweit die bisherigen Tätigkeiten bei unveränderten betrieblichen Organisationsstrukturen nur von den billigeren Arbeitskräften eines Subunternehmers durchgeführt werden sollen.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 6 (8) Sa 1723/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-02-10

Aktenzeichen: 6 (8) Sa 1723/03

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2004:0210.6.8SA1723.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: § 1 Abs. 2 KSchG

Leitsätze

Die unternehmerische Entscheidung des Arbeitgebers, Kundenaufträge (im Baubereich) verstärkt unter Einsatz von Subunternehmern durchzuführen, stellt kein dringendes betriebliches Erfordernis i. S. d. § 1 Abs. 2 KSchG zur Rechtfertigung von Kündigungen gegenüber eigenen Arbeitnehmern dar, soweit die bisherigen Tätigkeiten bei unveränderten betrieblichen Organisationsstrukturen nur von den billigeren Arbeitskräften eines Subunternehmers durchgeführt werden sollen.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 07.10.2003 - 6 Ca 5803/03 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.