Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2004-01-21, 12 Sa 1188/03

12 Sa 1188/03Arbeitsgericht21.01.2004

Regest

Die zugunsten des älteren und länger beschäftigten Arbeitnehmers getroffene Sozialauswahl kann nicht deshalb als fehlerhaft beanstandet werden, weil diesen Arbeitnehmer aufgrund seiner Rentennähe eine Arbeitslosigkeit weniger hart träfe als einen Arbeitskollegen, der, weil jünger, vom Erreichen der Altersgrenze noch weiter entfernt ist.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 Sa 1188/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-01-21

Aktenzeichen: 12 Sa 1188/03

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2004:0121.12SA1188.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Kammer

Normen: §§ 66 ArbGG, 511, 517, 520 ZPO, § 1 KSchG, § 102 BetrVG

Leitsätze

Die zugunsten des älteren und länger beschäftigten Arbeitnehmers getroffene Sozialauswahl kann nicht deshalb als fehlerhaft beanstandet werden, weil diesen Arbeitnehmer aufgrund seiner Rentennähe eine Arbeitslosigkeit weniger hart träfe als einen Arbeitskollegen, der, weil jünger, vom Erreichen der Altersgrenze noch weiter entfernt ist.

Tenor

Unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Wuppertal

vom 06.08.2003 wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Die Revision wird zugelassen.

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