12 Sa 1188/03•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2004-01-21, 12 Sa 1188/03
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2004-01-21, 12 Sa 1188/03
12 Sa 1188/03Arbeitsgericht21.01.2004
Regest
Die zugunsten des älteren und länger beschäftigten Arbeitnehmers getroffene Sozialauswahl kann nicht deshalb als fehlerhaft beanstandet werden, weil diesen Arbeitnehmer aufgrund seiner Rentennähe eine Arbeitslosigkeit weniger hart träfe als einen Arbeitskollegen, der, weil jünger, vom Erreichen der Altersgrenze noch weiter entfernt ist.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 Sa 1188/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-01-21
Aktenzeichen: 12 Sa 1188/03
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2004:0121.12SA1188.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: §§ 66 ArbGG, 511, 517, 520 ZPO, § 1 KSchG, § 102 BetrVG
Leitsätze
Die zugunsten des älteren und länger beschäftigten Arbeitnehmers getroffene Sozialauswahl kann nicht deshalb als fehlerhaft beanstandet werden, weil diesen Arbeitnehmer aufgrund seiner Rentennähe eine Arbeitslosigkeit weniger hart träfe als einen Arbeitskollegen, der, weil jünger, vom Erreichen der Altersgrenze noch weiter entfernt ist.
Tenor
Unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Wuppertal
vom 06.08.2003 wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Die Revision wird zugelassen.
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