8 Sa 664/03•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2004-01-13, 8 Sa 664/03
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2004-01-13, 8 Sa 664/03
8 Sa 664/03Arbeitsgericht13.01.2004
Regest
Die Beschäftigung des Klägers als Hauer bei einer jugoslawischen Firma auf einer Zeche in Bottrop stellt eine Beschäftigung im "deutschen Steinkohlenbergbau" im Sinne des o. g. Manteltarifvertrages dar, und zwar unabhängig von einer Mitgliedschaft der Firma im Unternehmensverband Ruhrbergbau, und begründet deshalb einen Anspruch auf Zahlung einer Energiebeihilfe.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 8 Sa 664/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-01-13
Aktenzeichen: 8 Sa 664/03
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2004:0113.8SA664.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Normen: § 54 MTV in Verb. mit §§ 104, 100 (1) Ziff. 2 a der Anlage 7 zum MTV für Arbeitnehmer des rhreinisch-westfälischen Steinkohlenbergbaus
Leitsätze
Die Beschäftigung des Klägers als Hauer bei einer jugoslawischen Firma auf einer Zeche in Bottrop stellt eine Beschäftigung im "deutschen Steinkohlenbergbau" im Sinne des o. g. Manteltarifvertrages dar, und zwar unabhängig von einer Mitgliedschaft der Firma im Unternehmensverband Ruhrbergbau, und begründet deshalb einen Anspruch auf Zahlung einer Energiebeihilfe.
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des
Arbeitsgerichts Duisburg vom 28.03.2003 5 Ca 3310/02
wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
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