12 Sa 1455/03•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2004-01-07, 12 Sa 1455/03
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2004-01-07, 12 Sa 1455/03
12 Sa 1455/03Arbeitsgericht07.01.2004
Regest
Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis vor einer Betriebsänderung aufgelöst worden ist, können in dem über die Betriebsänderung geschlossenen Interessenausgleich und Sozialplan ausgenommen und insbes. vom Bezug einer "Produktivitätsprämie", die für die tatsächliche Erbringung der Arbeitsleistung bis zum Kündigungstermin versprochen wird, ausgeschlossen werden. Hierin liegt keine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 Sa 1455/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-01-07
Aktenzeichen: 12 Sa 1455/03
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2004:0107.12SA1455.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: § 75, § 112 BetrVG
Leitsätze
Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis vor einer Betriebsänderung aufgelöst worden ist, können in dem über die Betriebsänderung geschlossenen Interessenausgleich und Sozialplan ausgenommen und insbes. vom Bezug einer "Produktivitätsprämie", die für die tatsächliche Erbringung der Arbeitsleistung bis zum Kündigungstermin versprochen wird, ausgeschlossen werden. Hierin liegt keine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts
Wuppertal vom 24.06.2003 wird kostenfällig zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
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