13 Sa 1280/03•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2003-12-18, 13 Sa 1280/03
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2003-12-18, 13 Sa 1280/03
13 Sa 1280/03Arbeitsgericht18.12.2003
Regest
Das im Rahmen einer "Insichbeurlaubung" nach dem PostPersRG mit dem beurlaubten Beamten geschlossene Arbeitsverhältnis endet auch ohne ausdrückliche Befristung mit der Beendigung der Beurlaubung nach der der Beamte verpflichtet ist, seine Dienstpflichten als aktiver Beamter wieder auszuführen. Ein aktives Nebeneinander beider Rechtsverhältnisse hat der Gesetzgeber entsprechend dem Rechtsgedanken des § 10 Abs. 3 BBG nicht gewollt. Bestätigung vom Arbeitsgericht Krefeld 5 Ca 1599/03, Urteil vom 25.08.2003
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 13 Sa 1280/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-12-18
Aktenzeichen: 13 Sa 1280/03
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2003:1218.13SA1280.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Kammer
Normen: Art. 143 b Abs. 3 GG, §§ 4 Abs. 3 PostPersRG, 13 SonderUrlVO
Leitsätze
Das im Rahmen einer "Insichbeurlaubung" nach dem PostPersRG mit dem beurlaubten Beamten geschlossene Arbeitsverhältnis endet auch ohne ausdrückliche Befristung mit der Beendigung der Beurlaubung nach der der Beamte verpflichtet ist, seine Dienstpflichten als aktiver Beamter wieder auszuführen. Ein aktives Nebeneinander beider Rechtsverhältnisse hat der Gesetzgeber entsprechend dem Rechtsgedanken des § 10 Abs. 3 BBG nicht gewollt. Bestätigung vom Arbeitsgericht Krefeld 5 Ca 1599/03, Urteil vom 25.08.2003
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Krefeld vom 25.08.2003 5 Ca 1599/03 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
Die Revision des Klägers wird zugelassen.
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