12 Sa 900/03•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2003-10-29, 12 Sa 900/03
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2003-10-29, 12 Sa 900/03
12 Sa 900/03Arbeitsgericht29.10.2003
Regest
Zu den Rechtsfolgen, wenn der Arbeitgeber vertragswidrig die jährliche Festlegung der Voraussetzungen und der Höhe einer variablen Vergütung verzögert oder unterlässt.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 Sa 900/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-10-29
Aktenzeichen: 12 Sa 900/03
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2003:1029.12SA900.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: § 315 BGB, § 611 BGB
Leitsätze
Zu den Rechtsfolgen, wenn der Arbeitgeber vertragswidrig die jährliche Festlegung der Voraussetzungen und der Höhe einer variablen Vergütung verzögert oder unterlässt.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 02.05.2003 wird kostenfällig zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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