12 Sa 354/03•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2003-06-11, 12 Sa 354/03
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2003-06-11, 12 Sa 354/03
12 Sa 354/03Arbeitsgericht11.06.2003
Regest
Die Parteien streiten um die Berichtigung eines Arbeitszeugnisses. Im besonderen beanstandet die Klägerin die Leistungsbeurteilung und verlangt als Gesamtnote die Formulierung, dass sie "die ihr übertragenen Aufgaben zur Zufriedenheit erfüllt" habe. Die Beklagten weigern sich: Die Klägerin habe mangelhaft gearbeitet. Die Berichtigungsklage hatte in erster und zweiter Instanz Erfolg.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 Sa 354/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-06-11
Aktenzeichen: 12 Sa 354/03
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2003:0611.12SA354.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 109 GewO, § 630 BGB
Leitsätze
Die Parteien streiten um die Berichtigung eines Arbeitszeugnisses. Im besonderen beanstandet die Klägerin die Leistungsbeurteilung und verlangt als Gesamtnote die Formulierung, dass sie "die ihr übertragenen Aufgaben zur Zufriedenheit erfüllt" habe. Die Beklagten weigern sich: Die Klägerin habe mangelhaft gearbeitet. Die Berichtigungsklage hatte in erster und zweiter Instanz Erfolg.
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wesel vom 12.02.2003 wird kostenfällig zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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