16 (5) Sa 1504/02•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2003-03-25, 16 (5) Sa 1504/02
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2003-03-25, 16 (5) Sa 1504/02
16 (5) Sa 1504/02Arbeitsgericht25.03.2003
Regest
Es verstößt nicht gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn der Arbeitgeber eine freiwillig gewährte Weihnachtszuwendung an seine Stammbelegschaft zahlt und die im Zuge einer Betriebsübernahme übernommenen Arbeitnehmer von dieser Zahlung ausnimmt, wenn deren Vergütungsniveau insgesamt höher ist als das der Stammbelegschaft.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 16 (5) Sa 1504/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-03-25
Aktenzeichen: 16 (5) Sa 1504/02
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2003:0325.16.5SA1504.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Kammer
Normen: Art. 3 GG, § 613 a BGB
Leitsätze
Es verstößt nicht gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn der Arbeitgeber eine freiwillig gewährte Weihnachtszuwendung an seine Stammbelegschaft zahlt und die im Zuge einer Betriebsübernahme übernommenen Arbeitnehmer von dieser Zahlung ausnimmt, wenn deren Vergütungsniveau insgesamt höher ist als das der Stammbelegschaft.
Tenor
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Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 17.10.2002 2 Ca 891/02 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
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Streitwert: unverändert (5.174,27 ).
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Die Revision wird zugelassen.
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