Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2003-03-25, 16 (5) Sa 1504/02

16 (5) Sa 1504/02Arbeitsgericht25.03.2003

Regest

Es verstößt nicht gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn der Arbeitgeber eine freiwillig gewährte Weihnachtszuwendung an seine Stammbelegschaft zahlt und die im Zuge einer Betriebsübernahme übernommenen Arbeitnehmer von dieser Zahlung ausnimmt, wenn deren Vergütungsniveau insgesamt höher ist als das der Stammbelegschaft.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 16 (5) Sa 1504/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-03-25

Aktenzeichen: 16 (5) Sa 1504/02

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2003:0325.16.5SA1504.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Kammer

Normen: Art. 3 GG, § 613 a BGB

Leitsätze

Es verstößt nicht gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn der Arbeitgeber eine freiwillig gewährte Weihnachtszuwendung an seine Stammbelegschaft zahlt und die im Zuge einer Betriebsübernahme übernommenen Arbeitnehmer von dieser Zahlung ausnimmt, wenn deren Vergütungsniveau insgesamt höher ist als das der Stammbelegschaft.

Tenor

  1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 17.10.2002 2 Ca 891/02 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

  2. Streitwert: unverändert (5.174,27 €).

  3. Die Revision wird zugelassen.

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