15 Sa 1348/02•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2003-03-06, 15 Sa 1348/02
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2003-03-06, 15 Sa 1348/02
15 Sa 1348/02Arbeitsgericht06.03.2003
Regest
Ein Dienstvertrag, bei dessen vereinbarungsgemäßer Durchführung die Tatbestände der §§ 1 Abs. 1 Nr. 1,2 Abs. 1 SchwarzarbG verwirklicht würden, ist gemäß § 134 BGB nichtig.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 15 Sa 1348/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-03-06
Aktenzeichen: 15 Sa 1348/02
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2003:0306.15SA1348.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Kammer
Normen: § 134 BGB, §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 2 SchwarzarbG
Leitsätze
Ein Dienstvertrag, bei dessen vereinbarungsgemäßer Durchführung die Tatbestände der §§ 1 Abs. 1 Nr. 1,2 Abs. 1 SchwarzarbG verwirklicht würden, ist gemäß § 134 BGB nichtig.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 09.10.2002 - 10 Ca 6275/01 - wird kostenpflichtig zurück- gewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
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